Wartung und Prüfung von Notbeleuchtung – damit Sie nicht im Dunkeln tappen

Notleuchten gibt es für die verschiedensten Zwecke und dienen allgemein der Sicherheit und Orientierung des Menschen bei Notfällen. Da es bei einem Notfall oftmals auch um Leben und Tod geht, ist es besonders wichtig, dass Installationen wie Notbeleuchtung den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dabei geht es jedoch nicht nur um die Leuchten an sich, sondern auch um die vielen anderen Komponenten, die bei einem Stromausfall dafür sorgen, dass es „Licht“ wird.

Wenn das Chaos ausbricht, hilft die Boden-Fluchtwegkennzeichnung: Langnachleuchtende Leitsysteme zeigen Ihnen den Weg

Fluchtwegkennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben und Bestandteil in nicht nur allen Arbeitsstätten sondern auch in öffentlichen und sogar privaten Gebäuden. Sie soll sicherstellen, dass im Notfall alle im Gebäude befindlichen Personen sicher und schnell aus dem Gebäude finden.

In vielen Gebäuden gibt es eine Sicherheitsbeleuchtung, die den Weg nach draußen auch bei Stromausfall aufzeigt. Wenn eine Sicherheitsbeleuchtung nicht vorhanden ist, schreibt das Gesetz vor, dass Rettungs- und Brandschutzzeichen in langnachleuchtenden Materialien eingesetzt werden. Sie ermöglichen auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die Flucht in einen gesicherten Bereich (siehe ASR A1.3).

Langnachleuchtende Schilder
Abbildung 1: Langnachleuchtende Schilder

Bei der Fluchtwegkennzeichnung – egal ob elektrisch oder langnachleuchtend – setzen viele Unternehmen lediglich auf hohe Kennzeichnung, d. h. Schilder, die auf einer Höhe von 180 cm an Wänden und Decken angebracht sind.

Nur ein gut erkennbares Schild ist ein sinnvolles Schild

Zunächst gibt es zwei grundlegend unterschiedliche Arten von Schildern: die sicherheitsrelevanten und diejenigen, die allgemeinen Informationszwecken oder der Orientierung dienen. Sicherheitsrelevante Schilder müssen bestimmten Anforderungen genügen. Maßgeblich ist hier die Norm „DIN EN ISO 7010“. Sie legt Rettungs-, Verbots-, Gebots-, Warn- und Brandschutzzeichen fest. Die aktuelle Norm gilt seit 2012. Prüfen Sie, ob ihre Zeichen diesem Standard entsprechen.

Für alle Brand- und Rettungszeichen gilt beispielsweise: Sie müssen, wenn sie keine elektrische Notbeleuchtung besitzen, langnachleuchtend sein. Denn Schilder, die bei einem Stromausfall nicht mehr zu sehen sind, helfen niemandem. Die Erkennbarkeit der Sicherheitszeichen leidet auch, wenn sie auf unruhigem, farbigem Hintergrund angebracht sind oder sie mit weiteren Schildern in unmittelbarer Umgebung konkurrieren müssen.