Warum Alleinarbeit so gefährlich ist und welche Schutzmaßnahmen Sie treffen sollten

Alleinarbeit ist weitaus keine Seltenheit, vor allem an mobilen Arbeitsplätzen, im Handel und im Dienstleistungsservice. Auch in der Industrie nimmt durch Schichtsysteme und Automatisierung die Anzahl von Alleinarbeitnehmern immer mehr zu. Unter diesen Bedingungen muss sich auch der Arbeitsschutz darauf einstellen das Schutzniveau für die allein arbeitenden Beschäftigten zu sichern.

Alleinarbeit ist laut DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“, Abs. 2.7 wie folgt definiert: „Alleinarbeit liegt vor, wenn eine Person allein, außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen, Arbeiten ausführt.“

Wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln: Welche Prüffristen gelten?

Die Prüfung der Arbeitsmittel ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzes. Die Beschäftigten müssen sich darauf verlassen können, dass die Anlagen, Geräte und Hilfsmittel, mit denen sie arbeiten, in Ordnung sind. Niemand will sich verletzen, weil eine Leitersprosse bricht, ein Schalter nicht tut, was er soll oder ein Gerät Stromstöße austeilt.

PSA bei Höhenarbeiten: Muss auf einer Hubarbeitsbühne ein Schutzhelm getragen werden?

Rainer, tätig als Lagerleiter stellte folgende Fragen zum Thema „PSA bei Höhenarbeiten“:

Muss auf einer Hubarbeitsbühne oder bei Arbeiten in Höhen ein Schutzhelm getragen werden?

Danke für die Frage Rainer. Prinzipiell muss laut DGUV 112-198 (Anwendung von PSAgA) kein Helm getragen werden. Meist resultiert dies dann aber aus der Gefährdungsbeurteilung, denn wenn der Anwender stürzt kann meist nicht ausgeschlossen werden, dass er irgendwo mit dem Kopf anstößt. Kann man diesen Fall wirklich komplett ausschließen, dann darf ich auf einen Helm verzichten. Nun sollte man aus einer Hubarbeitsbühne bei richtiger Anwendung der PSA gegen Absturz nicht herausfallen, da man ja rückhaltend gesichert ist.

Ablaufdatum Schutzhelme: Wie lange sind Bauhelme haltbar?

In der Tat gibt es für Arbeitsschutzhelme eine Gebrauchsdauer bzw. Verfallsdatum. Die meisten Schutzhelme verlieren im Laufe der Zeit und abhängig von ihren Einsatzbedingungen ihre Festigkeit. Der notwendige Kopfschutz sollte daher regelmäßig überprüft und ausgetauscht werden. Kunststoffe altern und werden durch UV-Strahlung, Witterungseinflüsse und mechanischen Einflüssen spröde. Das Alter des Helmes erkennen Sie am Herstellungsdatum, das ebenso wie die Angaben zu Hersteller, Typ, Größe und Werkstoff zur Kennzeichnung des Helmes gehört. Die Kennzeichnung befindet meistens an der Unterseite des Helmschildes.

Frist abgelaufen: Arbeitsplatzgrenzwert für Staubpartikel

Wer an seinem Arbeitsplatz bohrt, fräst, schleift, wer einen Sack Zement aufreißt oder den Boden kehrt, kommt mit Stäuben in Berührung. Auch der beim Schweißen entstehende Rauch oder der Farbnebel in der Lackiererei werden als Staub bezeichnet. Viele dieser Stäube sind gesundheitsgefährdend. 20 dadurch verursachte Krankheiten sind verzeichnet in der Liste der anerkannten Berufskrankheiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, darunter die Silikose (Quarzstaublunge) oder der durch Asbestexposition verursachte Lungenkrebs.

Stäube sind feine, in der Luft schwebende sichtbare oder unsichtbare Partikel. Deren Größe wird in millionstel Millimeter (µm) gemessen. Sie werden unterteilt in eine E-Fraktion und eine A-Fraktion. „E“ steht für „einatembar“ und „A“ für „alveolengängig“. Letztere sind noch deutlich wesentlich feiner und können bis zu den Lungenbläschen (Alveolen) vordringen. Für beide Fraktionen schreibt die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 seit 2004 Arbeitsplatzgrenzwerte vor. Im Februar 2014 wurde der Allgemeine Staubgrenzwert (ASGW) für A-Stäube nochmals gesenkt, von 3,0 mg/m³ auf 1,25 mg/m³. Für E-Stäube gelten weiter 10 mg/m³. Die Grenzwerte entsprechen dem aktuellen Stand der arbeitsmedizinischen Forschung.