Raumklima in Arbeitsstätten

Wie warm es in Arbeitsstätten werden darf, ist ein strittiges Thema. Einen Rechtsanspruch auf „Hitzefrei“ oder klimatisierte Räume gibt es nicht. Als gute Orientierung dient die deutsche ASR A3.5. In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur“ werden Grenzwerte für Arbeitsstätten festgelegt. Beispielsweise sollte demnach die Temperatur in Arbeits- und Sozialräumen +26 °C nicht überschreiten. Außentemperaturen über +26 °C werden gesondert betrachtet und erfordern unter bestimmten Kriterien eine Gefährdungsbeurteilung. Bei Raumtemperaturen über + 35 °C sind technische und organisatorische Maßnahmen sowie Schutzausrüstung unerlässlich.

Neben Grenzwerten für die Temperatur am Arbeitsplatz berücksichtigt die ASR A3.5 in ihren Bestimmungen auch Schwere und Art der Tätigkeiten. Zusätzlich wird das Verfahren zur Temperaturmessung beschrieben. Ergänzend werden geeignete Maßnahmen formuliert, die beispielsweise zum Schutz vor Sonneneinstrahlung zu ergreifen sind.

» Artikel im Tagesanzeiger zu sommerlichen Temperaturen bei der Arbeit

» PDF-Download ASR A3.5 bei der BAUA

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