Infektionsschutz am Arbeitsplatz: Wichtige Regeln für die neue Corona-Normalität am Arbeitsplatz

Schrittweise werden aktuell die Beschränkungen des Lockdowns zurückgenommen. Das gilt nicht nur für Kinos, Theater oder Restaurants, sondern auch für die Arbeitsplätze. Die Menschen kehren langsam aus dem Homeoffice in die Büros zurück. Das Infektionsrisiko steigt dadurch deutlich. Umso wichtiger ist es daher, dass sich alle an die Regeln für einen bestmöglichen Infektionsschutz halten, damit die befürchtete zweite Infektionswelle vermieden wird. Dies gilt natürlich auch für diejenigen, die trotz des Lockdowns an ihren Arbeitsplätzen weitergearbeitet haben. Die Bundesregierung hat dazu einen neuen Arbeitsschutz Standard empfohlen, der folgende Eckpunkte umfasst.

Sitzen macht krank – was monotones Sitzen mit unserem Körper macht

In der griechischen Antike hat der Philosoph Aristoteles den Menschen als das „politische Tier“ definiert. Heute würde man ihn eher als „sitzendes Tier“ beschreiben. Wir sitzen und sitzen und sitzen. Im Büro, im Auto, im Bus, in der Bahn. Und selbst in der Freizeit sind wir immer länger vor Bildschirmen aller Art. Die Deutschen sitzen laut der „Venen-Liga“ mittlerweile rund siebeneinhalb Stunden jeden Tag.

Dabei ist der gesamte Stütz- und Bewegungsapparat des Menschen nicht fürs Sitzen gemacht und seine Wirbelsäule erst recht nicht. Zwischen den Wirbeln liegen die Bandscheiben und dienen unter anderem als Stoßdämpfer. Sie bestehen aus Bindegewebe mit einem elastischen Faserring außen und einem weichen Kern. Die Bandscheiben brauchen wie alle Körperzellen Nährstoffe, die sie sich nur verschaffen können, wenn sie regelmäßig be- und entlastet werden. Werden sie entspannt, saugen sie sich voll wie ein Schwamm, wenn sie belastet werden, geben sie wieder Flüssigkeit ab. Dazu muss sich der Mensch aber bewegen. Tut er das nicht, werden die Bandscheiben auf Dauer spröde und rissig.

Frist abgelaufen: Arbeitsplatzgrenzwert für Staubpartikel

Wer an seinem Arbeitsplatz bohrt, fräst, schleift, wer einen Sack Zement aufreißt oder den Boden kehrt, kommt mit Stäuben in Berührung. Auch der beim Schweißen entstehende Rauch oder der Farbnebel in der Lackiererei werden als Staub bezeichnet. Viele dieser Stäube sind gesundheitsgefährdend. 20 dadurch verursachte Krankheiten sind verzeichnet in der Liste der anerkannten Berufskrankheiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, darunter die Silikose (Quarzstaublunge) oder der durch Asbestexposition verursachte Lungenkrebs.

Stäube sind feine, in der Luft schwebende sichtbare oder unsichtbare Partikel. Deren Größe wird in millionstel Millimeter (µm) gemessen. Sie werden unterteilt in eine E-Fraktion und eine A-Fraktion. „E“ steht für „einatembar“ und „A“ für „alveolengängig“. Letztere sind noch deutlich wesentlich feiner und können bis zu den Lungenbläschen (Alveolen) vordringen. Für beide Fraktionen schreibt die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 seit 2004 Arbeitsplatzgrenzwerte vor. Im Februar 2014 wurde der Allgemeine Staubgrenzwert (ASGW) für A-Stäube nochmals gesenkt, von 3,0 mg/m³ auf 1,25 mg/m³. Für E-Stäube gelten weiter 10 mg/m³. Die Grenzwerte entsprechen dem aktuellen Stand der arbeitsmedizinischen Forschung.

Jede Sekunde zählt: Erste Hilfe bei Augenverletzungen

Gesunde Augen sind ein äußerst wertvolles Gut. Gleichzeitig sind sie auch sehr verletzlich. Wenige Tropfen einer Lauge beispielsweise können die Hornhaut für immer trüben. Winzige Metallsplitter, die beim Sägen, Bohren oder Schleifen von Metall entstehen, können ins Auge eindringen, zu Entzündungen führen und im Extremfall den Verlust der Sehkraft bewirken.

Allein bei der Berufsgenossenschaft für Bauwirtschaft (BG BAU) wurden 2016 fast 3500 meldepflichtige Arbeitsunfälle gezählt, bei denen die Augen der Beschäftigten verletzt wurden. Im selben Zeitraum verzeichnete die BG BAU sogar 34000 nicht meldepflichtige Augenverletzungen (meldepflichtig sind Unfälle, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage andauert).