Eine neue Publikation der EU-OSHA widmet sich dem Thema Arbeitsschutz in Lieferketten. Der Bericht dokumentiert die Forschungsergebnisse einer Untersuchung über die Arbeitsbedingungen, wenn mehrere Organisationen zusammenarbeiten.
Unternehmen, die ein Produkt vollständig selbst herstellen, bilden eine Ausnahme. Die überwiegende Anzahl an Unternehmen arbeitet mit anderen Unternehmen zusammen. Gerade kleine und mittelgroße Unternehmen spezialisieren sich auf einen Bereich des Herstellungsprozesses oder die Herstellung spezialisierter Produkte. Dieser Umstand führt dazu, dass die Mehrheit der Unternehmen auf Zulieferer angewiesen ist oder selbst anderen Unternehmen zuarbeitet.
Solche Lieferketten stehen im Fokus einer neuen Publikation der EU-OSHA, der europäischen Organisation für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Denn gerade solche Zusammenarbeit über unterschiedliche Institutionen und Unternehmen hinweg kann einen umfassenden Schutz der Arbeitnehmer erschweren. Insbesondere wenn Zulieferer im Ausland sitzen, lassen sich nationale Arbeitsschutzregeln kaum mehr auf die ganze Lieferkette anwenden.
Umgekehrt zeigen aber Probleme immer wieder, dass Defizite im Arbeitsschutz bei Zulieferern auch auf Unternehmen zurückfallen, die sich ansonsten tadellos verhalten. Dadurch kommen Unternehmen in eine Zwickmühle: Einerseits werden sie für diese Defizite in Haftung genommen, andererseits haben sie nur wenige Einflussmöglichkeiten.
Allerdings besitzen Unternehmen Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen. Insbesondere diesen Möglichkeiten, den Arbeitsschutz in Kooperation zu organisieren, widmet sich der Bericht „Förderung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit über die Lieferkette“. Die Publikation dokumentiert Untersuchungen der EU-OSHA zur Sicherheit von Arbeitnehmern in Lieferketten. Besonders interessant für Anwender sind dabei die Schlusskapitel, in denen der Bericht Schlussfolgerungen zieht und Vorschläge macht, wie sich der Schutz von Beschäftigten fördern lässt.
So zeigen die Autoren auf, dass die Zusammenarbeit im Arbeitsschutz bereits mit der Aufnahme der Vertragsverhandlungen beginnen muss. Über vertragliche Verpflichtungen können Maßnahmen zum Schutz von Arbeitnehmern Bestandteil der Zusammenarbeit werden, die über die rechtlichen Bestimmungen im Herkunftsland des Zulieferers hinausgehen. Insbesondere die Verwendung von Sicherheitszertifizierungssystemen wird dabei als einfaches Werkzeug herausgegriffen, um einen gemeinsamen Sicherheitsstandard zu gewährleisten. Ebenso wird gemeinsame Kommunikation, die sich beispielsweise in einer internationalen Sicherheitskennzeichnung äußern kann, als Bestandteil einer Zusammenarbeit im Arbeitsschutz herausgegriffen.
Der Bericht ist eingebettet in die derzeitige Kampagne der EU-OSHA „Partnerschaft für Prävention“, die vor allem das Thema Zusammenarbeit im Arbeitsschutz in den Blick nimmt. Mit einer ganzen Reihe von Publikationen und Initiativen widmet sich die EU-OSHA dabei Ansätzen, wie Arbeitsschutz im beruflichen Miteinander verbessert werden kann.
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