Sachgerechtes Entsorgen von gebrauchten Atemschutzmasken und Einmalhandschuhen

Einwegschutzhandschuhe, meist aus Nitril oder Vinyl, kommen in vielen Betrieben und sonstigen Einrichtungen zum Einsatz, in der Lebensmittelverarbeitung ebenso wie in der chemischen Industrie oder in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegediensten. Die Zahl der zu entsorgenden Handschuhe geht in Deutschland pro Jahr in die Milliarden.

In Coronazeiten hat sich der Verbrauch an Handschuhen durch verschärfte Hygienevorschriften noch einmal deutlich erhöht. Das gilt in noch größerem Ausmaß für Atemschutzmasken oder den Mund-Nasen-Schutz. Wurden die Masken vorher nur in einigen wenigen industriellen oder medizinischen Bereichen als Persönliche Schutzausrüstung (FFP1/2/3-Masken) oder als OP-Masken zur Reduzierung der Tröpfcheninfektion getragen, so benutzt sie mittlerweile nahezu die gesamte Bevölkerung.

Schutzhandschuhe – Richtig Anziehen, Ausziehen und Entsorgen

Momentan sehen wir sie überall im Einsatz – Schutzhandschuhe. Wurden sie vorher vorwiegend in Bereichen der Lebensmittelindustrie, Chemie, Krankenhaus oder dem Pflegedienst verwendet, gehören sie mittlerweile für immer mehr Menschen zur täglichen «Schutz Routine» im Alltag.

Die besten Schutzhandschuhe sind aber nur dann von Nutzen, wenn man diese auch sachgerecht anwendet und verwendet. Nur wenn sie richtig angezogen, getragen, ausgezogen und entsorgt werden, können sie die Hände auch wirklich effektiv schützen. Zudem wird somit die Kontaminations- und Infektionsgefahr vom Anfang bis zum Ende der Tragezeit verringert.

Unsere Handschuh-Anleitung zum richtigen und sterilen Tragen von Schutzhandschuhen/Einmalhandschuhen zeigt, welche Grundregeln es zu beachten gibt, sowohl beim Anziehen, als auch beim Ausziehen und Entsorgen.

Herzinfarkt: Der Tod aus dem Nichts

Rund 47.000 Menschen starben im Jahr 2017 in Deutschland an einem Herzinfarkt. Damit ist dieses auch Myokardinfarkt genannte Ereignis eine der häufigsten krankheitsbedingten Todesursachen.

Bei rund 300.000 Herzinfarkten pro Jahr liegt die Überlebenschance statistisch bei rund 85 Prozent. Das Risiko einen Infarkt zu erleiden, steigt bei einer entsprechenden Lebensführung: Zu viel Alkohol, Rauchen, zu wenig Bewegung und ungesunde Ernährung.

Schlaganfall – oberstes Gebot ist Schnelligkeit

Ein Kollege oder eine Kollegin spricht plötzlich unverständlich, klagt über kurzfristig eingetretene starke Kopfschmerzen oder kann nicht mehr richtig stehen und laufen: Menschen mit solchen Warnzeichen müssen unverzüglich ins Krankenhaus gebracht werden, denn oft steckt ein bevorstehender Schlaganfall dahinter.
Jedes Jahr erleiden rund 200.000 Menschen in Deutschland einen Schlaganfall. Der verläuft nicht selten tödlich, denn rund 20 Prozent der Betroffenen sterben innerhalb von vier Wochen nach dem Ereignis, innerhalb eines Jahres stirbt jeder Dritte.

Ersthelfer im Betrieb: Anzahl, Anforderungen & Ausbildung

Jedes Unternehmen muss dafür sorgen, dass im Notfall Erste Hilfe geleistet werden kann. Dazu gehört auch, dass Ersthelfer benannt und ausgebildet werden. Die Ausbildung erfolgt entsprechend den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung zur Ersten Hilfe. Betriebe mit zwei bis 20 Beschäftigten müssen einen Ersthelfer bestellen. Bei mehr als 20 Mitarbeitern hängt die Mindestzahl der erforderlichen Ersthelfer von der Betriebsgröße und der Art des Betriebs ab. In Verwaltungs- und Handelsbetrieben müssen fünf Prozent der Beschäftigten zum Ersthelfer ausgebildet sein, in sonstigen Betrieben zehn Prozent der Belegschaft.