Altes Schild: Vorsicht! Kran arbeitet

Schilder, die etwas verbieten, vor etwas warnen oder einfach nur kennzeichnen gibt es schon seit vielen Jahrzehnten. Diese waren jedoch in den seltensten Fällen gesetzlich vorgeschrieben und es gab somit auch keine Vorschriften für Form und Farbe oder generell für die Gestaltung von Schildern. Mit zunehmender Industrialisierung und Globalisierung wurde es jedoch besonders beim Thema Sicherheitskennzeichnung und Arbeitssicherheit notwendig, Anpassungen vorzunehmen und Gesetze zu erlassen.

Altes Schild: Unbefugten ist der Eintritt verboten

Waren früher lediglich nur Schilder mit Text und ohne Bild vorherrschend, wurden diese Texte durch eindeutige, international und für jedermann verständliche Piktogramme ersetzt. Und nicht nur das: Es sollte auch auf einen Blick erkenntlich sein, ob es sich um eine Warnung, um ein Verbot oder Gebot handelt.

Heute gibt es eine international geltende Norm, die ISO 7010, die von der Internationalen Organisation für Normung (ISO) entwickelt wurde. Sie schreibt die genaue Form, Farbe, die zu verwendenden grafischen Symbole (Piktogramme) auf Sicherheitskennzeichen (Gebotsschilder, Verbotsschilder, Warnschilder, Brandschutz- und Fluchtwegschilder) vor.

Schilder nach EN ISO 7010

Jedes Jahr werden den nationalen und internationalen Normungsgremien neue Vorschläge für Sicherheitskennzeichen eingereicht. Diese werden diskutiert, auf ihre Anwendung und Notwendigkeit überprüft und letztendlich die Symbolik entschieden.

Aber nicht nur aufgrund des technologischen Fortschritts und der Globalisierung besteht eine Notwendigkeit für immer neue Sicherheitskennzeichen, sondern auch der gesellschaftliche Wandel oder auch der Klimawandel verlangen nach Ergänzungen.

So erklären sich auch die neuesten Schilder, die der Norm ISO 7010 zugefügt wurden.

 

Doch auch wenn die vorhandenen Zeichen der ISO 7010 viele Bereiche der Arbeitssicherheit abdecken und jährlich immer neue Schilder hinzukommen, so gibt es immer noch Bedarf an anderen, neuen, aktualisierten Schildern.

Verbot - Eingeschaltete Mobiltelefone verboten

Ein Beispiel: Haben Sie sich auch immer gefragt, warum das Handy auf dem Schild “Eingeschaltete Mobiltelefone verboten” an das erste überhaupt existierende Telefon aus den 80er Jahren erinnert? Die heutige Generation würde dieses Schild wahrscheinlich nicht mal mehr erkennen!

Verbot - Smartphone verboten
Verbot - Smartphone benutzen beim Gehen verboten

Heute besitzt fast jede Person ein Smartphone und lässt sich oft auch während der Arbeitszeit von genau diesem ablenken. Die Gefahr von Arbeitsunfällen durch fehlende Aufmerksamkeit ist dadurch stetig gewachsen. Kaum einem Arbeitnehmer ist jedoch klar, dass Unfälle, die durch Unaufmerksamkeit durch privates Nutzen von Handys entstehen, nicht von der Berufsgenossenschaft versichert sind.


Oder denken Sie an das Thema Rauchen und Rauchverbot:

Gebot - E-Zigarette erlaubt
Verbot - E-Zigaretten verboten


Viele Raucher sind seit dem Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden auf E-Zigaretten umgestiegen, jedoch dürfen auch diese nicht überall genutzt werden. Ein passendes Gebots- oder Verbotsschild für E-Zigaretten gab es jedoch bisher noch nicht.

Verbot - Drohnen verboten

Ein anderes Beispiel, das nicht nur durch die neue Datenschutzverordnung hochaktuell ist: Aufzeichnung durch Bild- und Datenmaterial mit Hilfe von Drohnen. Drohnen gibt es mittlerweile überall. Sie dienten früher rein militärischen Zwecken, jetzt aber auch dem privaten Vergnügen und kommerziellen Interessen. Wenn die Meldung von einer Spionage des Geheimtrainings beim Bundesligist TSG Hoffenheim mit Hilfe einer Drohne vielleicht noch bei den meisten Menschen ein Schmunzeln hervorruft, so stockt bei großen Unternehmen bei dem Wort “Industriespionage” eher der Atem.

Verbot - Videoaufnahmen und Tonaufnahmen verboten
Verbot - Mitnahme von Laptops und Tablet PCs verboten

Aus dem gleichen Grund ist in vielen Unternehmen für Besucher das Mitnehmen von Laptops und Tablets und jegliche Ton- und Video-Aufnahmen verboten.


Verbot - Laserpointer verboten

Gehen wir doch nochmal zurück zum Thema Flugobjekte, genauer gesagt Flugsicherheit: Im Jahr 2016 wurden alleine in Deutschland 526 Fälle erfasst, in denen Piloten besonders während des An- und Abflugs durch Laserpointer geblendet wurden, also in den kritischsten Phasen eines Flugmanövers. Aber nicht nur in der Luft sondern auch im Straßenverkehr können Laserpointer Unfälle und dadurch gravierende Schäden verursachen.

Verbot - Koffer, Rucksäcke und Taschen verboten
Verbot - Handtaschen verboten

Seit vielen Jahren nun leider allgegenwärtig – Die Angst vor Terror: Besonders in öffentlichen Gebäuden ist es mittlerweile verboten, Taschen und Rucksäcke mitzunehmen, in denen ein Sprengkörper transportiert werden könnte.

Verbot - Mitnahme von Regenschirmen verboten
Verbot - Mitnahme von Waffen und spitzen Gegenständen verboten

Bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen, Public Viewing oder Konzerten wird oft zusätzlich darauf hingewiesen, dass das Mitbringen von spitzen Gegenständen oder sogar Regenschirmen verboten ist.

Verbot - Alkohol, Medikamente und Drogen verboten
Verbot - Alkohol verboten

Ein anderer negativer Trend betrifft besonders die Arbeitssicherheit: Aufgrund des zunehmendes Stresses an Arbeitsplätzen und Existenzängsten in der Bevölkerung greifen immer mehr Menschen auch bei der Arbeit zu Drogen und Alkohol oder stehen unter Einfluss von Medikamenten, wenn sie z. B. trotz Krankheit zur Arbeit kommen. Dies kann verheerende Folgen haben, nicht nur für die Sicherheit der Mitarbeiter (besonders im Umgang mit Maschinen) sondern auch finanzielle Ausfälle für das Unternehmen. Sicher kennen Sie den Fall, als BMW wegen 2 Mitarbeitern unter Alkohol- und Drogeneinfluss 40 Minuten die Produktion in einem Werk stoppen musste und einen Schaden von mehreren Zehntausend Euro erlitt.

Wie Sie sehen, gibt es eine Vielzahl von Schildern, die durchaus mittlerweile im Alltag gebraucht und gezeigt werden, die jedoch bisher weder in der ISO 7010 registriert noch standardmäßig erhältlich sind.

Werden solche Schilder in einem Betrieb oder privat benötigt, dann wird meist kurzerhand ein Schild selbst gestaltet, sogar gemalte Schilder sind vielerorts in Unternehmen zu sehen. Doch ist man mal ehrlich: Das macht zum einen keinen professionellen Eindruck und kann im schlimmsten Fall zur Verwirrung und zu einem Unfall mit Folgen führen – ganz zu schweigen von der Haltbarkeit von auf Papier gedruckten, laminierten Seiten.

SETON ist deshalb nicht nur Ihr Spezialist für Kennzeichen nach aktueller Norm, sondern bietet Ihnen auch Schilder zu den aktuellen Trends von heute und morgen!

Und wenn es doch ein Schild geben sollte, dass Sie bei uns nicht finden: Kein Problem! Sie schicken uns das gewünschte Motiv und wir produzieren für Sie Ihr Schild in Ihrer Wunschgröße und auf dem gewünschten Material.

Oder Sie nutzen unseren Online-Konfigurator und laden dort mithilfe der Upload-Funktion Ihr Wunschsymbol hoch.

Alle neuen Verbots-, Warn- und Gebotssymbole erhalten Sie als Symbolschilder, Minipiktgramme oder als individuelle Sicherheitskennzeichnung mit Ihrem Wunschtext.

Neue Symbole nach EN ISO 7010

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