In vielen deutschen Großstädten sind sie seit einem knappen Jahr zu sehen: Die sogenannten E-Scooter oder E-Roller. Das sind elektrisch unterstützte Tretroller, die nach Ansicht des Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer eine Alternative zum Auto seien und so die Verkehrswende voranbringen könnten. Deshalb erließ die Bundesregierung die „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)“, die am 15.06.2019 in Kraft trat und solchen Fahrzeugen erstmals eine Straßenzulassung erlaubt. Ihre Motoren dürfen laut Verordnung höchstens 500 Watt leisten, die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h. Weder müssen die Benutzer einen Führerschein haben, noch existiert eine Helmpflicht. Die einzige Anforderung ist das Mindestalter, das bei 14 Jahren liegt. Die Roller müssen aber versichert sein und tragen daher eine Versicherungsplakette.
Für die E-Scooter gelten im Wesentlichen dieselben Regeln wie für Fahrräder. So dürfen sie nicht auf dem Gehweg bewegt werden und müssen den Radweg benutzen. Gibt es keinen solchen, können sie auf der Straße fahren. Unterschiede zum Fahrrad gelten beispielsweise bei den Promillegrenzen, Fahrradfahrer überschreiten erst bei 1,6 Promille die Grenze zur Straftat, bei E-Scootern gelten hingegen die strengeren Regeln des Autoverkehrs.
Bereits kurz nachdem die Verordnung in Kraft getreten war und die ersten Roller im Verkehr auftauchten, erhob sich Kritik an den Fahrzeugen. Die Berliner Polizei beispielsweise legte einen Monat nach Inkrafttreten der eKFV eine erste Unfallbilanz vor, nach der 21 Unfälle im Zeitraum zu verzeichnen waren mit vier Schwer- und 15 Leichtverletzten. Auffällig: Zu 85 Prozent verursachten die Rollerfahrer selbst den Unfall. Die wesentliche Ursache: Selbstüberschätzung und Schwierigkeiten bei der Bedienung.
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, forderte im September 2019 ein Verbot der E-Roller. Aus seiner Sicht seien sie einfach zu gefährlich, es gebe viele schwere Kopf- und Fußverletzungen. Eine amtliche Unfallstatistik für ganz Deutschland, die die Befürchtungen erhärten könnten, liegt allerdings noch nicht vor. Erst seit diesem Jahr werden Unfälle mit E-Rollern eigens erfasst.
Nicht nur die Unfallgefahr ist problematisch. Die weitaus meisten Roller, die in den Städten verkehren, befinden sich nicht in Privatbesitz, sondern werden von Verleihfirmen für einzelne Fahrten vermietet. Daher gibt es zurzeit zu wenig Anreiz für die Nutzer, mit den Fahrzeugen verantwortungsvoll umzugehen. Viele Städte in ganz Europa klagen über rücksichtsloses Abstellen der Mietroller auf dem Gehweg und auf der Straße, Mailand verbot zwischenzeitlich die Vermietung von E-Rollern, weil die Stadt das Problem nicht in den Griff bekam. In Paris ist das Abstellen mittlerweile nur noch auf ausgewiesenen Parkflächen für E-Mobile erlaubt, auch viele andere Städte arbeiten an einer Verschärfung der Regeln zur Abstellung.
Auch der ökologische Effekt ist umstritten. Die Roller sollten die Zahl der Autofahrten in der Stadt verringern, als „letzte Meile“ der Mobilität. Jedoch ersetzen sie laut Umweltbundesamt derzeit anscheinend eher den umweltfreundlicheren Fuß- und Radverkehr. Zudem sei die Lebensdauer der Leih-Roller und Akkus offenbar gering.
Die Situation in Österreich und in der Schweiz
Die rechtliche Lage in den beiden Ländern entspricht im Wesentlichen derjenigen in Deutschland. Einige Unterschiede gibt es dennoch. So unterscheidet der deutsche Gesetzgeber zwischen Fahrrädern und E-Rollern. Wenn beispielsweise am Beginn einer Fußgängerzone das Schild „Radfahrer frei“ angebracht ist, so dürfen diese die Zone benutzen, E-Roller jedoch nicht. Nur wenn zusätzlich das Zeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ vorhanden ist, können sie die Fußgängerzone befahren. In Österreich und der Schweiz sind die E-Roller rechtlich den Fahrrädern gleichgestellt, sie dürfen alle Verkehrsflächen benutzen, die auch für Fahrräder freigegeben sind. Beide Länder gestehen den Fahrzeugen auch eine um fünf km/h höhere Endgeschwindigkeit zu als in Deutschland, also 25 km/h.
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