Frist abgelaufen: Arbeitsplatzgrenzwert für Staubpartikel

Wer an seinem Arbeitsplatz bohrt, fräst, schleift, wer einen Sack Zement aufreißt oder den Boden kehrt, kommt mit Stäuben in Berührung. Auch der beim Schweißen entstehende Rauch oder der Farbnebel in der Lackiererei werden als Staub bezeichnet. Viele dieser Stäube sind gesundheitsgefährdend. 20 dadurch verursachte Krankheiten sind verzeichnet in der Liste der anerkannten Berufskrankheiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, darunter die Silikose (Quarzstaublunge) oder der durch Asbestexposition verursachte Lungenkrebs.

Stäube sind feine, in der Luft schwebende sichtbare oder unsichtbare Partikel. Deren Größe wird in millionstel Millimeter (µm) gemessen. Sie werden unterteilt in eine E-Fraktion und eine A-Fraktion. „E“ steht für „einatembar“ und „A“ für „alveolengängig“. Letztere sind noch deutlich wesentlich feiner und können bis zu den Lungenbläschen (Alveolen) vordringen. Für beide Fraktionen schreibt die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 seit 2004 Arbeitsplatzgrenzwerte vor. Im Februar 2014 wurde der Allgemeine Staubgrenzwert (ASGW) für A-Stäube nochmals gesenkt, von 3,0 mg/m³ auf 1,25 mg/m³. Für E-Stäube gelten weiter 10 mg/m³. Die Grenzwerte entsprechen dem aktuellen Stand der arbeitsmedizinischen Forschung.

Tipps zum richtigen Umgang mit Sicherheitsmessern

Schnittverletzungen gehören mit zu den häufigsten Arbeitsunfällen und allein im deutschen Warenhandel ereignen sich jährlich rund 3.000 Unfälle im Umgang mit Handmessern, die einen Arbeitsausfall von mehr als drei Tagen nach sich ziehen. Die Anzahl an Unfällen, die nicht von der Statistik erfasst werden, wird von der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW) als bedeutend größer eingeschätzt.

Drohne, E-Zigaretten, Smartphones, Terrorgefahr und Co. – diese neuen Schilder brauchen Sie jetzt

Schilder, die etwas verbieten, vor etwas warnen oder einfach nur kennzeichnen gibt es schon seit vielen Jahrzehnten. Diese waren jedoch in den seltensten Fällen gesetzlich vorgeschrieben und es gab somit auch keine Vorschriften für Form und Farbe oder generell für die Gestaltung von Schildern. Mit zunehmender Industrialisierung und Globalisierung wurde es jedoch besonders beim Thema Sicherheitskennzeichnung und Arbeitssicherheit notwendig, Anpassungen vorzunehmen und Gesetze zu erlassen.

Heute gibt es eine international geltende Norm, die ISO 7010, die von der Internationalen Organisation für Normung (ISO) entwickelt wurde. Sie schreibt die genaue Form, Farbe, die zu verwendenden grafischen Symbole (Piktogramme) auf Sicherheitskennzeichen (Gebotsschilder, Verbotsschilder, Warnschilder, Brandschutz- und Fluchtwegschilder) vor.

Wie entsteht ein Brand: fatale Ursachen für Brandentstehung

„Großbrand in Lagerhalle – Großbrand in Recycling-Betrieb – Großbrand in Werft“. Kaum ein Tag vergeht, ohne dass die Google-Suche einen neuen aktuellen Fall zutage fördert. Häufig passiert das nachts, sodass meist keine Mitarbeiter in den Betrieben sind. Trotzdem werden der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland jeweils etwa 3500 Arbeitsunfälle jährlich gemeldet, deren Ursache auf Brandentstehung und Explosionen zurückzuführen war. Dem betrieblichen Brandschutz kommt daher eine große Bedeutung zu.

Für die Brandentstehung sind drei Voraussetzungen nötig, die oft als „Verbrennungsdreieck“ bezeichnet werden: Es muss brennbares Material vorhanden sein, Sauerstoff und die nötige Zündenergie (Wärme, mechanische oder elektrische Funken etc.). Alle drei Faktoren müssen räumlich und zeitlich zusammentreffen.

Elektrizität im weitesten Sinn ist – noch vor menschlichem Fehlverhalten – die häufigste Ursache für Brände. Das reicht vom Kabelbrand über den technischen Defekt in einem Gerät bis hin zum Lichtschalter, dessen Schaltfunke eine durch Gefahrstoffaustritt brennbare Atmosphäre entzündet.

Wenn das Chaos ausbricht, hilft die Boden-Fluchtwegkennzeichnung: Langnachleuchtende Leitsysteme zeigen Ihnen den Weg

Fluchtwegkennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben und Bestandteil in nicht nur allen Arbeitsstätten sondern auch in öffentlichen und sogar privaten Gebäuden. Sie soll sicherstellen, dass im Notfall alle im Gebäude befindlichen Personen sicher und schnell aus dem Gebäude finden.

In vielen Gebäuden gibt es eine Sicherheitsbeleuchtung, die den Weg nach draußen auch bei Stromausfall aufzeigt. Wenn eine Sicherheitsbeleuchtung nicht vorhanden ist, schreibt das Gesetz vor, dass Rettungs- und Brandschutzzeichen in langnachleuchtenden Materialien eingesetzt werden. Sie ermöglichen auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die Flucht in einen gesicherten Bereich (siehe ASR A1.3).

Langnachleuchtende Schilder
Abbildung 1: Langnachleuchtende Schilder

Bei der Fluchtwegkennzeichnung – egal ob elektrisch oder langnachleuchtend – setzen viele Unternehmen lediglich auf hohe Kennzeichnung, d. h. Schilder, die auf einer Höhe von 180 cm an Wänden und Decken angebracht sind.