Reanimation: Schritte zur Wiederbelebung

Jedes Jahr erleiden Tausende Menschen am Arbeitsplatz oder in der Freizeit einen Herz-Kreislauf-Stillstand. Unverzügliche Reanimationsmaßnahmen verbessern die Überlebensmaßnahmen erheblich. Allerdings zögern viele Laien, wenn es darum geht, Wiederbelebungsmaßnahmen zu ergreifen – sei es aus Unsicherheit oder Angst, etwas falsch zu machen. 

Dabei sind die Schritte zur Reanimation ganz einfach “Prüfen, Rufen, Drücken”

1. Prüfen:

Feststellen, ob die Person ansprechbar ist durch lautes Ansprechen und leichtes Schütteln. Atmung überprüfen, indem der Oberkörper beobachtet wird. Schnappatmung gilt als nicht normal und kann auf einen Herzstillstand hindeuten.

2. Rufen:

Reagiert die Person nicht oder ist die Atmung nicht normal, sofort den Notruf 112 wählen.

3. Drücken:

Sofort mit der Herzdruckmassage beginnen. Einen Handballen auf die Mitte des Brustkorbes (untere Hälfte des Brustbeins) legen. Den zweiten Handballen darüber legen und die Finger verschränken. Fest und schnell etwa 100 bis 120 Mal pro Minute drücken. Die Drucktiefe sollte 5 bis 6 cm betragen. Der Song “Stayin‘ Alive ” von den BeeGees ist ein guter Taktgeber mit 104 Schlägen pro Minute. Die Druckmassage muss ohne Unterbrechung durchgeführt werden, bis der Rettungsdienst eintrifft. Wer sich wegen einer Atemspende unsicher fühlt, sollte sich rein auf die Herzdruckmassage konzentrieren, da diese auch das Gehirn mit Sauerstoff gewährleistet. Beatmungsmasken können mögliche Hemmschwellen abbauen

Wichtig: Es gibt keine falschen Wiederbelebungsmaßnahmen – außer gar nichts zu tun. Jede Herzdruckmassage, die durchgeführt wird, erhöht die Überlebenschancen des Betroffenen.

Vielerorts stehen in öffentlichen Bereichen, wie z. B. in Bahnhöfen, Parkhäusern oder Einkaufszentren auch  automatische externe Defibrillatoren (AED) zur Verfügung. Diese sind durch entsprechende Erste-Hilfe-Rettungszeichen gekennzeichnet.

 

Defibrillatoren AED Erste-Hilfe-Rettungszeichen

In Unternehmen gibt es Notfall ausgebildete Ersthelfer, die wissen, was im Falle eines Herz-Kreislauf-Stillstands zu tun ist. Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich zur Aus- und Fortbildung von Ersthelfern verpflichtet. Die Anzahl der Ersthelfer hängt von der Größe und Art des Betriebes ab. Idealerweise geben Erste-Hilfe-Aushänge Auskunft darüber, wo der nächste Helfer zu finden ist. 

» SETON Erste Hilfe 

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