Alkoholverbote in der Öffentlichkeit sind ein kontrovers diskutiertes Thema. Anders als beim Rauchverbot geht es beim Alkoholverbot weniger um die schädlichen Primäreffekte, wie z.B. Passivrauch, als vielmehr um die Gefahren, die aus übermäßigem Alkoholgenuss resultieren.
Verunsicherung und Vandalismus
Immer wieder wird über ein Alkoholverbot im öffentlichen Personenverkehr und auf öffentlichen Plätzen diskutiert. In Bussen und Bahnen kommt es durch alkoholisierte Fahrgäste immer wieder zu Vandalismus und Gewalttaten. Zugleich bleiben oft Müll und Verunreinigungen zurück. Zerbrochene Flaschen und ausgetretene Flüssigkeiten bedeuten aber nicht nur einen zusätzlichen Reinigungsaufwand, sondern auch potenzielle Unfallrisiken für andere Fahrgäste sowie Gefährdungen für die Mitarbeiter. Neben dem Schaden, der durch Vandalismus entsteht, bedeutet das Wegbleiben von Fahrgästen aus Angst und Verunsicherung für die Verkehrsbetriebe ernst zu nehmende Einbußen.
Prävention vor Alkoholmissbrauch
Einschränkungen des Alkoholgenusses in der Öffentlichkeit durch Alkoholverbote dienen aber auch der Prävention und dem Jugendschutz. Nach den steigenden Zahlen von Alkoholmissbrauch unter Jugendlichen sollen einerseits dem Alkoholmissbrauch die Örtlichkeiten entzogen, als auch die Vorbildfunktion der Öffentlichkeit gestärkt werden.
Die Umsetzung und Durchsetzung eines Alkoholverbotes gestaltet sich unterschiedlich. Während Verkehrsbetriebe dies über Ihre Beförderungsbedingungen bestimmen und Betreiber öffentlich zugänglicher Einrichtungen über ein Hausrecht verfügen, bedürfen Alkoholverbote in Stadtgebieten oder auf öffentlichen Plätzen einer Rechtsgrundlage.
Wie die Regelungen zu Alkoholverboten ist auch die Kennzeichnung von Alkoholverboten nicht einheitlich festgelegt. In der Praxis hat sich die Darstellung von typischen Flaschen oder Gläsern auf einem Verbotszeichen bewährt.
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