by SETON Produkt Experte | 28. März 2017 | Allgemein, Arbeitsstätten
Das Anwendungsspektrum von Beschilderung im Firmengebäude ist grenzenlos. Wie geht man vor, um ein Firmengebäude zu beschildern? Welche Hinweisschilder dürfen auf keinen Fall fehlen? Worauf muss ich bei der Beschilderung meines Gebäudes besonderen Wert legen?
by SETON Produkt Experte | 13. März 2017 | Arbeitsstätten
Das Gesicht mit dem Helm bekommt ein Auge und ist nun von der Seite zu sehen – das neue Gebotszeichen “Kopfschutz benutzen”. Aus Messer und Gabel wird Hamburger und Strohhalmbecher – “Essen und Trinken verboten”. Und der Äskulapstab mit der Schlange...
by SETON Produkt Experte | 28. Februar 2017 | Allgemein, Arbeitsstätten, Brandschutz
Sicherheitskennzeichnung ist dazu da, wichtige Notfalleinrichtungen auszuschildern. Dafür muss sie stets gut sichtbar sein. Was im ersten Moment trivial klingt, stellt im Notfall eine wesentliche Anforderung dar. Etwa wenn die Beleuchtung ausfällt, müssen Rettungswege und die wichtigsten Sicherheitshinweise immer noch sichtbar sein.
by SETON Produkt Experte | 2. Februar 2017 | Allgemein, Arbeitsstätten
Die EN ISO 7010 ist die europaweit und international maßgebliche Norm zur Sicherheitskennzeichnung. Da Ihre Meinung äußerst wichtig ist, fragt SETON nach: Wie verbreitet ist die Sicherheitskennzeichnung nach EN ISO 7010? Unter allen Teilnehmern verlost SETON ein...
by SETON Produkt Experte | 24. Januar 2017 | Arbeitsstätten, Brandschutz
Jedes Jahr erschüttern uns neue Nachrichten über die vielen Brandtoten und die hohen materiellen und immateriellen Schäden. 70 % der Opfer werden im Schlaf überrascht und sind dann Rauch und Feuer häufig schutzlos ausgeliefert. Dabei sterben 95% der Brandopfer nicht durch das Feuer, sondern durch den Rauch und die sich entwickelnden Brandgase.
Dass Rauchmelder tatsächlich Leben retten können ist in vielen Ländern statistisch belegt. In den USA ist die Opferzahl mit Einführung der Rauchmelderpflicht um über 40 % gesunken. In Deutschland ist in manchen Bundesländern sogar ein Rückgang der Brandtoten von über 80 % zu verzeichnen. Diese Zahlen sprechen eindeutig für sich!
by SETON Fachnews Redaktion | 10. Januar 2017 | Allgemein, Arbeitsstätten
Die rechtlichen Grundlagen für den Transport von Gefahrgütern in Europa sind die Abkommen ADR. Hier werden alle relevanten Sachverhalte geregelt, unter anderem die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrgut. Jeder Versender und Transporteur von Gefahrgütern muss die aktuell geltenden Regelungen einhalten.
Alle zwei Jahre wird das ADR an die neuesten Erkenntnisse angepasst. Zum 01. Januar ist es wieder so weit und das neue ADR 2017 tritt in Kraft und löst damit die vorherige Version von 2015 ab. Die Übergangsfrist dauert allerdings noch bis 30. Juni 2017, d. h. bis dato dürfen die aktuellen Vorschriften des ADR 2015 uneingeschränkt weiter verwendet werden.
Neueste Kommentare