Für die Forstwirtschaft bedeutet der Beginn des Frühjahrs vor allem die Durchforstung der Waldbestände. Aber auch Straßenmeistereien und öffentliche Verkehrsbetriebe beginnen damit, Verkehrswege von totem Holz und morschen Bäumen zu befreien. Um Holzfällarbeiten und Baumschnitt unfallfrei durchzuführen, sind gezielte Sicherheitsmaßnahmen erforderlich.
Die Forstwirtschaft gehört zu den Branchen mit den höchsten Unfallzahlen. Im Kalenderjahr 2010 kam in den staatlichen Wäldern Deutschlands ein meldepflichtiger Unfall auf 10 Waldarbeiter. Diese hohe Anzahl von Unfällen steht in Zusammenhang mit den vergleichsweisen hohen Gefahren, denen Forstwirte ausgesetzt sind. Daher müssen bei Holzfällarbeiten, wie auch beim Stutzen von Bäumen und ähnlichen Landschaftspflegearbeiten, Sicherheitsauflagen besonders streng befolgt werden.
Schutz von Arbeitern und Passanten bei Baumfällarbeiten
Eine Rotbuche mit einem Stammdurchmesser von 40 cm und einer Höhe von 4 m kann ein Gewicht von gut 100 kg erreichen. Stürzt ein solcher Baum um, etwa indem er gefällt wird oder durch Stürme und natürliches Absterben, kann dies für Personen zu einer ernsthaften Gefahr werden. Ein nicht unerheblicher Teil der Arbeit von Forstwirten besteht daher darin, Wälder und Landschaften sicher zu machen.
Aber auch bei Forstarbeiten selbst müssen Arbeiter und Passanten vor potenziellen Gefahren geschützt werden. So darf etwa beim Fällen eines Baumes ein Bereich mit einem Radius von der doppelten Höhe des Baumes von Unbeteiligten nicht betreten werden. Die Pflicht Arbeitnehmer und Passanten vor Gefahren zu schützen, ergibt sich aus der sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Aus dieser Pflicht resultiert einerseits die Pflicht, Gefahren zu beseitigen. Können solche Gefahren aber nicht vollends beseitigt werden, muss andererseits durch geeignete Absicherung bzw. Kennzeichnung auf die Gefahr hingewiesen werden. Schilder, die vor den Gefahren im näheren Bereich warnen oder Absperrbänder mit der Aufschrift „Holzfällung“ können Unbeteiligte vor Gefahren warnen.
Persönliche Schutzausrüstung bei Holzfällarbeiten und Baumpflege
Ein offensichtlicher Bestandteil der Sicherheit von Forstwirten besteht im Tragen der ordnungsgemäßen Schutzkleidung. Dabei gilt es darauf achtzugeben, dass tatsächlich alle Bereiche des Körpers ausreichend geschützt sind. Ein solcher Schutz beinhaltet in erster Linie robuste Arbeitskleidung. Hierfür soll die Arbeitskleidung zweierlei leisten: Sie muss bequem genug sein, um die Träger auch bei harter körperlicher Arbeit wie der Holzfällarbeiten nicht zu behindern. Andererseits soll sie aber auch ausreichenden Schutz vor Stich- und Stoßverletzungen, z.B. nach EN 345/344 und EN 381-5, bieten, wie auch vor Witterung schützen. Das bedeutet aber nicht nur einen Schutz vor Wind, Regen und Kälte, sondern – besonders im Sommer – auch vor übermäßiger UV-Strahlung.
Ebenso wichtig sind passende Sicherheitsschuhe und Schutzhandschuhe. Bei der Wahl des Schuhwerks sind eine ganze Reihe von Anforderungen zu beachten. Sicherheitsschuhe in der Forstwirtschaft, insbesondere bei der Baumfällung, müssen die Eigenschaften von Sicherheitsschuhen der Kategorien S4 oder S5 erfüllen. In Ausnahmefällen kann auch auf Sicherheitsschuhe der Kategorie S3 zurückgegriffen werden, sofern deren Schafthöhe mehr als 19,5 cm beträgt. Ferner müssen die Sicherheitsschuhe rutschsicher sein. Schutzhandschuhe sollten den Tätigkeiten angemessen sein. Üblicherweise kommen in der Forstwirtschaft unterschiedliche Schutzhandschuhe zur Anwendung. Bei Arbeiten mit Chemikalien und Ähnlichem, z.B. beim Betanken einer Kettensäge ist es nötig, dass die Handschuhe vor diesen Stoffen schützen. Arbeiten mit den typischen Maschinen und Werkzeugen der Forstwirtschaft, wie z.B. Holzfällarbeiten oder Baumpflege, verlangen den Schutz vor Schnitt- und Stechverletzungen und Griffsicherheit. Dazu kommen vor allem Handschuhe aus Leder, die die Vorgaben der EN 388 erfüllen, zum Einsatz.
Der Schutz des Kopfes erfordert drei Ausrüstungsteile: Schutzhelme, Gesichtsschutz und Gehörschutz. Für den Schutz des Kopfes können Schutzhelme nach EN 397 verwendet werden. Für Baumpflege und Holzschlag bietet sich an, Kombinationen oder Zubehör zu verwenden, sodass der Sicherheitshelm mit einem Schutzschild für das Gesicht verwendet wird. Diese sollen vor allem gewährleisten, dass bei zurückschwingenden Ästen oder Spanflug das Gesicht nicht verletzt wird. Zum Schutz des Gehörs eignen sich industrieübliche Kapselgehörschützer. Idealerweise werden dabei auch solche Gehörschützer verwendet, die sich mit einem Helm kombinieren lassen.
Neben der allgemeinen Schutzkleidung spielt für Forstwirte auch Ausrüstung zur Sicherung vor Abstürzen eine wesentliche Rolle. Hierfür werden Auffanggurte nach EN 361 und Haltegurte nach EN 358 benötigt. Selbstverständlich müssen beim Baumklettern auch geeignete Schuhe getragen werden. Am wichtigsten ist aber: Die beste Schutzausrüstung bewahrt niemanden vor leichtsinnigen Fehlern. Deswegen dürfen Waldarbeiten niemals alleine ohne andere Personen in der unmittelbaren Nähe durchgeführt werden. Kommt es zu Unfällen oder Verletzungen, ist somit schnelle Hilfe gewährleistet. Für die Versorgung von Verletzungen sind ausreichende Erste-Hilfe-Materialen vorzuhalten. Augenverletzungen bzw. Verunreinigungen lassen sich mit Augenspülungen direkt vor Ort behandeln.
Holzfällarbeiten sind nichts für Laien
Hinzu kommt eine Vielzahl richtiger Verhaltensweisen. Besonders das Baumfällen ist eine Tätigkeit, die nicht ohne fachgerechte Ausbildung vorgenommen werden sollte. Erfahrungen und alltägliche Verhaltensweisen eines gelernten Waldarbeiters, wie etwa der richtige Stand beim Fällen oder Zerkleinern eines Baums, können nicht ohne kompetente Einweisungen und eine entsprechende Ausbildung erworben werden.
» Informationsbroschüre GUV-I 8556 zu Waldarbeiten der DGUV
» Merkblatt zur Verkehrssicherungspflicht bei Waldarbeiten der KWF
Um Baumfällarbeiten und Holzfällung unfallfrei durchzuführen, sind gezielte Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Hier finden Sie die wichtigsten Produkte auf einen Blick:
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