Fluchtwegkennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben und Bestandteil in nicht nur allen Arbeitsstätten sondern auch in öffentlichen und sogar privaten Gebäuden. Sie soll sicherstellen, dass im Notfall alle im Gebäude befindlichen Personen sicher und schnell aus dem Gebäude finden.

In vielen Gebäuden gibt es eine Sicherheitsbeleuchtung, die den Weg nach draußen auch bei Stromausfall aufzeigt. Wenn eine Sicherheitsbeleuchtung nicht vorhanden ist, schreibt das Gesetz vor, dass Rettungs- und Brandschutzzeichen in langnachleuchtenden Materialien eingesetzt werden. Sie ermöglichen auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die Flucht in einen gesicherten Bereich (siehe ASR A1.3).

Langnachleuchtende Schilder

Abbildung 1: Langnachleuchtende Schilder

Bei der Fluchtwegkennzeichnung – egal ob elektrisch oder langnachleuchtend – setzen viele Unternehmen lediglich auf hohe Kennzeichnung, d. h. Schilder, die auf einer Höhe von 180 cm an Wänden und Decken angebracht sind.

Was aber passiert, wenn im Brandfall der aufsteigende Rauch die Sicht auf die lebensrettende Richtungsbeschilderung an Wänden und Decken behindert? Wenn jegliche Orientierung fehlt und die Panik steigt?

Wie kann in diesem Fall eine Rettung aus eigenen Kräften erfolgen? Und wie kann sichergestellt werden, dass auch eintreffende Rettungskräfte ihrer Arbeit nachgehen können und den Weg durch das Gebäude finden?

Wenn eine Verrauchung im Brandfall nicht ausgeschlossen werden kann (dies wird in der Gefährdungsbeurteilung festgestellt), schreibt der Gesetzgeber den Einsatz von optischen Sicherheitsleitsystemen vor (ASR A3.4/7).

Laut ASR A3.4/7, Absatz 3.2 sind

„Optische Sicherheitsleitsysteme durchgehende Leitsysteme, die mit Hilfe optischer Kennzeichnungen und Richtungsangaben einen sicheren Fluchtweg vorgeben.“

Optisches langnachleuchtendes Sicherheitsleitsystem

Abbildung 2: Optisches Sicherheitsleitsystem

Eine sichere und dabei kostengünstige Lösung bieten hier bodennahe langnachleuchtende Sicherheitsleitsysteme, die keiner Stromquelle bedürfen und so Energie und Betriebskosten sparen.

Sowohl national (ASR A3.4/3, DIN 67510) als auch international (ISO 16069, ISO 17398) findet man gesetzliche Vorschriften zur Gestaltung eines bodennahen langnachleuchtenden Sicherheitsleitsystems.

Wir haben uns Ihrer Fragen angenommen und die wichtigsten Punkte zusammengefasst, was die Anordnung und Positionierung der Kennzeichnung sowie die Leuchtdichte und Qualität der Materialien angeht:

Was sind optische Leitsysteme?

  • Grundsätzlich handelt es sich bei optischen Leitsystemen um bodennahe Systeme, die den Verlauf von Fluchtwegen markieren.

Wo werden optische Leitsysteme angebracht?

  • Sie sind auf dem Fußboden angebracht sowie an der Wand, jedoch nicht höher als 40 cm über dem Fußboden.
  • Umrandung von Türen in Fluchtwegen und die nachleuchtende Hinterlegung von Türgriffen zählen jedoch auch dazu

Was sind die Elemente von Leitsystemen?

  • Optische Leitsysteme bestehen aus Sicherheitszeichen und Leitmarkierungen.
Langnachleuchtende Bodenmarkierung im Dunkeln

Abbildung 3: Langnachleuchtende Bodenmarkierung im Dunkeln

Wie genau markiere ich den Fluchtweg?

  • Die Fluchtrichtung ist mit Hilfe der Sicherheitszeichen „Rettungsweg/Notausgang“ (E001 bzw. E002) in Verbindung mit einem Zusatzzeichen (Richtungspfeil) anzugeben
  • Die Kennzeichnung der Fluchtrichtung ist im Verlauf des Fluchtweges und bei Richtungsänderungen anzubringen
  • Türflügel im Verlauf von Fluchtwegen dürfen nicht mit Richtungsangaben versehen werden; hier müssen Leitmarkierungen auf dem Fußboden weitergeführt werden
  • Der Mindestabstand der Sicherheitszeichen voneinander ergibt sich aus der Erkennungsweite (Lesen Sie hierzu auch unseren Blog „Erkennungsweiten für Rettungszeichen, Fluchtwegschilder und Sicherheitskennzeichen“)
  • Die Leitmarkierungen an der Wand und auf dem Boden sind so zu platzieren, dass sie die Sicherheitszeichen miteinander verbinden. Die Leitmarkierungen sind durchgehend bis zum nächsten sicheren Bereich anzubringen

    Leitmarkierung

    Abbildung 4: Leitmarkierung

     

  • Leitmarkierungen auf dem Boden werden als durchgehend angesehen, wenn mindestens drei Markierungen pro Meter in regelmäßigen Abständen angebracht sind. Die
  • Markierungen müssen mindestens einen Durchmesser oder eine Kantenlänge von 5 cm haben.

 

Langnachleuchtende Türmarkierung

Abbildung 5: Langnachleuchtende Türmarkierung

Wie markiere ich Türen innerhalb des Fluchtweges und Notausgänge?

  • Fluchttüren in Fluchtwegen und Notausgängen sind mit langnachleuchtenden Materialien zu umranden.
  • Der Türgriff ist langnachleuchtend zu gestalten oder der Bereich des Türgriffes ist flächig langnachleuchtend zu hinterlegen.

 

 

 

Treppenwinkel

Abbildung 6: Treppenwinkel

Treppen bilden aufgrund von Stolpergefahr eine besondere Herausforderung. Wie sollten diese gekennzeichnet werden?

  • Treppen, Treppenwangen, Handläufe und Rampen im Verlauf von Fluchtwegen sind so zu kennzeichnen, dass der Beginn, der Verlauf und das Ende eindeutig erkennbar sind. Das gilt auch für Notbetätigungseinrichtungen.

 

Was muss ich bei der Auswahl von langnachleuchtenden Materialien beachten?

  • Die Leuchtdichte der nachleuchtenden Materialien, gemessen am Einsatzort, darf nach 10 Minuten nicht weniger als 80 mcd/m² (Millicandela/m²) und nach 60 Minuten nicht weniger als 12 mcd/m² betragen.
  • Langnachleuchtende Leitmarkierungen müssen eine Mindestbreite von 5 cm haben. Allerdings kann die Mindestbreite der Leitmarkierungen in Form von Streifen bis auf 2,5 cm verringert werden, wenn die Leuchtdichte nach 10 Minuten nicht weniger als 100 mcd/m² und nach 60 Minuten nicht weniger als 15 mcd/m² beträgt.

Optische Sicherheitsleitsysteme bilden eine notwendige und gesetzlich vorgeschriebene Ergänzung Ihres Fluchtwegkonzepts, sind jedoch kein Ersatz für erforderliche hoch montierte Rettungszeichen.

Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir Ihnen deshalb eine Gestaltung nach dem 3-Stufen-Prinzip:

Bodennahe Fluchtwegkennzeichnung1. Bodennahe Fluchtwegkennzeichnung

Anbringung: Böden, Wände, Treppenstufen etc.
Höhe: 0 bis 40 cm
Unabdingbar insbesondere bei hoher Rauchentwicklung und schlechter Sicht

 

Mittelhohe Fluchtwegkennzeichnung2. Mittelhohe Fluchtwegkennzeichnung

Anbringung: Wände, Türen, Pfeiler etc.
Höhe: 120 bis 150 cm
Dient der schnellen Orientierungshilfe in Sichthöhe

 

 

Hohe Fluchtwegkennzeichnung3. Hohe Fluchtwegkennzeichnung

Anbringung: Wände, Decken, Treppenaufgänge etc.
Höhe: 180 cm und mehr
Ermöglicht im Notfall auch auf größere Entfernung den Hinweis auf Löschhilfen und Notausgänge

 

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