Notleuchten gibt es für die verschiedensten Zwecke und dienen allgemein der Sicherheit und Orientierung des Menschen bei Notfällen.
Da es bei einem Notfall oftmals auch um Leben und Tod geht, ist es besonders wichtig, dass Installationen wie Notbeleuchtung den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dabei geht es jedoch nicht nur um die Leuchten an sich, sondern auch um die vielen anderen Komponenten, die bei einem Stromausfall dafür sorgen, dass es „Licht“ wird.
Von Anfang an auf Nummer sicher!
Ist eine Auswahl für Sicherheitsleuchten gemäß den Gesetzesvorschriften getroffen, sollten Sie die Installation einem Experten überlassen, der eine einwandfreie Funktion sicherstellen kann.
Aber nicht nur eine ordnungsgemäße Installation ist gesetzlich vorgeschrieben, natürlich muss auch dafür gesorgt werden, dass die Notleuchten im Ernstfall auch wirklich funktionieren. Deshalb sind sowohl Einrichtung und Ausstattung als auch besonders wiederholte Kontrollen und eine genaue Dokumentation Pflicht und gesetzlich geregelt.
Vor der Inbetriebnahme: Die Erstprüfung
Die gesetzlich vorgeschriebene Erstprüfung stellt sicher, dass sich in der Einrichtung keine Fehler eingeschlichen haben und die Voraussetzungen für eine Inbetriebnahme gegeben sind. Sowohl die Anlage als ganzes als auch die Bau- und Bestandteile im Einzelnen werden durch einen Prüfsachverständigen auf ihren tadellosen Betrieb kontrolliert.Wartung: Welche Normen sind ausschlaggebend?
Um die Funktionsfähigkeit jederzeit sicherzustellen und die strengen Auflagen und Richtlinien für Notbeleuchtung zu erfüllen, ist die regelmäßige Wartung und Prüfung der Notbeleuchtung gesetzlich vorgeschrieben. Besonders maßgeblich sind hierbei folgende Normen:
Wie oft muss eine Notbeleuchtung geprüft werden?
Sowie der Ablauf der Wartung gesetzlich geregelt ist, werden auch die Zeiträume, in denen die jeweiligen Bauteile und Funktionen zu testen sind, festgelegt. Diese unterscheiden sich dabei sehr deutlich: Je nach Vorgabe sind die Überprüfungen täglich, wöchentlich, monatlich, jährlich oder etwa im Abstand von drei Jahren vorzunehmen.
Wartungs-turnus | Täglich | Wöchentlich | Monatlich | Halbjährlich | Jährlich | Alle 3 Jahre |
Erforderlich für |
CPS / LPS | CPS / LPS / EB | CPS / LPS / EB | CPS / LPS / EB | CPS / LPS / EB | CPS / LPS / EB |
Allgemein | Wartung der Anzeige der Stromversorgung-sanlage | Wartung der Ersatzstromquelle und aller angeschlossenen Leuchten |
Wartung der Überwachungs- einrichtung, Generatoren und/oder Verbrennungs- maschinen |
Wartung aller angeschlossenen Leuchten über die volle notwendige Betriebsdauer und Wartung aller Ladeeinrichtungen | Wartung aller angeschlossenen Leuchten über die volle notwendige Betriebsdauer und Wartung aller Ladeeinrichtungen | Wiederholungsprüfung gemäß MPrüfVO (Sachverständigen-prüfung) |
Was wird geprüft | Sichtprüfung der Anzeigen der Zentrale auf korrekte Funktion der Betriebsbereitschaft | Prüfung entsprechend täglicher Vorgaben und zusätzlich: – Funktionsprüfung der Sicherheitsbeleuchtung – Funktionsprüfung der angeschlossenen Leuchten |
Prüfung entsprechend wöchentlicher Vorgaben und zusätzlich: – Prüfung Meldegeräte und Meldelampen – Prüfung der Überwachungs-einrichtungen – Prüfung der Generatoren |
Prüfung entsprechend monatlicher Vorgaben und zusätzlich: – Prüfung Ladeeinrichtung – Prüfung Kapazität über die volle Betriebsdauer – Prüfung der Batterieanlage – Kapazitätstest der Leuchten mit Selbsttestfunktion |
Prüfung entsprechend monatlicher Vorgaben und zusätzlich: – Prüfung Ladeeinrichtung – Prüfung Kapazität über die volle Betriebsdauer – Prüfung der Batterieanlage |
Wiederholung der «Erstprüfung» wie bei Inbetriebnahme durchgeführt. Da dies eine Prüfung von längerer Dauer ist, darf diese nur zu Zeiten mit geringem Risiko durchgeführt werden. |
Art der Prüfung |
manuelle Prüfung | manuelle oder automatische Prüfung |
manuelle oder automatische Prüfung |
manuelle Prüfung | manuelle Prüfung | |
Eintrag ins Prüfbuch erforderlich? | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
CPS= Central Safety Power Supply System (Zentralbatterieanlage)
LPS = Low Safety Power Supply System (Gruppenversorgung)
EB = Einzelbatteriesystem
Das Sicherheitsbeleuchtung-Prüfbuch: Genaue Dokumentation ist ein Muss!
Damit nachvollzogen werden kann, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen auch in den jeweiligen Intervallen durchgeführt wurden, ist eine Eintragung in ein Sicherheitsbeleuchtung-Prüfbuch, dass alle gesammelten Prüfprotokolle enthält, notwendig. Diese Eintragungen können handschriftlich oder in elektronischer Form erfolgen und sollten folgende Angaben enthalten:
- Art der Sicherheitsbeleuchtung-Prüfung (Tages- Wochen- Monatsprüfung, etc – falls nicht schon in der Formatvorlage angegeben)
- Datum und Uhrzeit der Prüfung
- Name des Prüfers
- Name oder Nummer der Anlage / Leuchte
- Fehler und Störungen
- Getroffene Maßnahmen und Änderungen an der Anlage
Das Prüfbuch sollte sich in umittelbarer Nähe der Anlage befinden, so dass eine Einsicht jederzeit möglich ist.
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