Rammschutz-Geländer trennt Werksverkehr Betriebsleiter haben es am Arbeitsplatz häufig mit unterschiedlichen Fahrzeugen zu tun, die für verschiedene Zwecke eingesetzt werden. Dazu zählen straßentaugliche Fahrzeuge wie die Pkw von Mitarbeitern und Besuchern, Lieferwagen und Lastkraftwagen, aber auch Spezialfahrzeuge wie Gabelstapler, Schubstapler, Teleskoplader, Kipplaster und Seitenlader.

Transporte sind für Unternehmen unerlässlich, können aber auch sehr gefährlich sein. 2021 wurden gemäß Eurostat (Europäische Statistik der Arbeitsunfälle) EU-weit 3.347 Menschen während ihrer Arbeitszeit tödlich verletzt. Ein Teil davon ist auf Unfälle im Warenverkehr zurückzuführen.

Was sind die Risiken?

Arbeitsunfälle beim Transport lassen sich in vier Hauptbereiche einteilen.

  1. Zusammenstöße zwischen Personen und sich bewegenden Fahrzeugen
  2. Personen, die beim Beladen oder Entladen von Fahrzeugen stürzen
  3. Fahrzeuge, die in Folge von zu hoher Geschwindigkeit, unebenen Untergründen oder unzureichend gesicherter Ladung umfallen
  4. Personenschaden durch vom Fahrzeug herabfallende Gegenstände

Kollisionen mit Fahrzeugen können aber nicht nur zu Todesfällen und Verletzungen führen. Sie verursachen darüber hinaus auch erhebliche Sachschäden, bspw. an anderen Fahrzeugen, Gebäuden oder Regallagern sowie Anlagen und Ausrüstungsgegenständen verursachen.

Vielfältige Aspekte

Jeder Betrieb ist anders und die Unterschiede sind vielfältig: Art des Unternehmens, übliche Tätigkeiten, Fahrzeuge, Mitarbeiter, Besucher, Lieferanten und vieles mehr. Deshalb müssen bei der Kontrolle von Risiken, die von beweglichen Fahrzeugen ausgehen, zahlreiche Aspekte berücksichtigt werden. Dieser Artikel befasst sich schwerpunktmäßig mit innerbetrieblichen Verkehrswegen, auf denen Fußgänger, Radfahrer  und motorisierte bzw. elektrische Fahrzeuge aufeinander treffen.

Was sind die Risiken?

  • Es gibt keine Abtrennung zwischen Lauf- und Fahrwegen.
  • Fußgänger oder Radfahrer werden übersehen
  • Fahrzeuge bewegen sich rückwärts
  • Autonome Transportsysteme werden von Fußgängern und Radfahrern nicht beachtet
  • Betriebliche Vorschriften werden nicht eingehalten oder durchgesetzt

Rammschutz-Geländer trennt Werksverkehr

Trennen von Fußgängern und Fahrzeugen

Unternehmer sind für die Sicherheit im Werksverkehr verantwortlich. Gemäß ASR A1.8 müssen Fahrbahnen und Fußwege voneinander abgegrenzt werden. Eine  optische Trennung ist dafür ausreichend. Dennoch ist eine physische Barriere, wenn es möglich ist, vorzuziehen. Ist eine Abtrennung nicht möglich, müssen entsprechende Warnungen vorhanden sein. Auch Radfahrer sind gefährdet und müssen entsprechend berücksichtigt werden 

Ein stabiles Rammschutz-Geländer an Fahrwegen schützt Fußgänger und in der Nähe arbeitende Personen zuverlässig vor Fahrzeugkollisionen. Die Geländer sollten so angebracht werden, dass Fußgänger nicht auf die Fahrbahn laufen und diese nicht an besonders gefährlichen Stellen überqueren.

Können keine  Barrieren aufgestellt werden, lassen sich die Fahrwege durch farbige Bodenmarkierungen von den Fußwegen abgrenzen. Der Höhenunterschied bei einem Fußweg mit einem Bordstein zeigt deutlich den Unterschied zwischen einem Gehweg und einem Fahrweg. Wenn Fußgängerwege dem natürlichen Weg folgen, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass Personen auf diesem Weg bleiben. An Kreuzungen zwischen Lauf- und Fahrwegen sollten sichere Fußgängerübergänge vorhanden sein, die entsprechend markiert und ausgeschildert sind. Beispielsweise können verschiedene Farben oder Pflasterungen verwendet werden, um Fußgänger zu leiten.

Auf größeren Betriebsgeländen  können Fußgängerbrücken und Unterführungen eingerichtet werden, damit Fußgänger keine Fahrwege überqueren müssen. Die Brücken müssen hoch genug sein und mit Höhenbegrenzern und Hinweisschildern zur maximalen Durchfahrtshöhe gesichert sein, um keine Gefahr für hohe Lasten darzustellen. Wenn die Fahrbahn zu einem bestimmten Zeitpunkt von zahlreichen Fußgängern überquert werden muss, z. B. bei einem Schichtwechsel, sollte der Zugang von Fahrzeugen zur Fahrbahn eingeschränkt werden.

Schlechte Sichtbarkeit

Viele Unfälle werden aufgrund von schlechten Sichtverhältnissen verursacht. Entweder sehen die Fußgänger die Fahrzeuge rechtzeitig oder Fahrer übersehen Fußgänger und Radfahrer. Für den letzteren Fall gibt es mehrere Gründe: z.B. tote Winkel, schlechte Beleuchtung, unübersichtliche Ein- und Ausfahrten oder zu hohe Fahrgeschwindigkeiten.

Potenzielle Gefahren, wie Fahrbahnkreuzungen, Fußgänger, Radfahrer und Hindernisse, müssen deutlich sichtbar und rechtzeitig erkennbar sein. Deshalb sollten alle Personen, die auf dem Betriebsgelände unterwegs sind, Warnkleidung tragen. Hindernisse sind mit Warnmarkierungen versehen bzw. abgesperrt werden.  Eine übersichtliche, gut beschilderte und mit Fahrbahnmarkierungen versehene Verkehrsführung verringert das Unfallrisiko. An unübersichtlichen Ecken sorgen Sie durch Verkehrsspiegel für den richtigen Überblick..

Bestimmte Eigenschaften von Fahrzeugen können die Sichtbarkeit stark einschränken. Besonders bei großen Fahrzeugen sind manche Bereiche schlecht einsehbar. Bei einem Richtungswechsel können Fahrer möglicherweise nicht sehen, was sich im toten Winkel befindet, und besonders beim Rückwärtsfahren fehlt eine ausreichende Sichtbarkeit.

Rückwärtsfahren

Fast ein Viertel aller tödlichen Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit Fahrzeugen treten beim Rückwärtsfahren auf. Darüber hinaus verursachen derartige Unfälle teure Sachschäden an Fahrzeugen, Ausrüstungsgegenständen und Gebäuden. Es empfiehlt sich, Verkehrswege in Betrieben so einzurichten, dass Fahrzeuge nicht rückwärts fahren und wenig rangieren müssen. Einbahnstraßen oder Lade- und Entladestationen, an denen Fahrzeuge vorbeifahren können, wären ideal. Lässt sich Rückwärtsfahren nicht vermeiden, sind folgende Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen:

  • Rangierzonen sollten so gestaltet sein, dass eine optimale Sichtbarkeit für Fahrer und Fußgänger gewährleistet ist. Außerdem müssen diese Bereiche deutlich gekennzeichnet werden.
  • Sperren Sie für solche Bereiche den Durchgang für Fußgänger und den Zugang für unbefugte Personen.
  • Bei eingeschränkter Sicht, toten Winkeln und in engen Räumen sollten Fahrer beim Rückwärtsfahren von einer anderen Person durch Signale oder andere Hinweise unterstützt werden.
  • Viele Lastkraftwagen können mit Kameras ausgestattet werden, um dem Fahrer das Manövrieren zu erleichtern und Personen in der Umgebung des Fahrzeugs zu erkennen.
  • Näherungssensoren sind hilfreich, führen aber manchmal dazu, dass sich Fahrer zu sehr auf die Fahrassistenzsysteme verlassen und bei ihrer Aufmerksamkeit nachlässig werden.
  • Fahrzeuge können mit akustischen Rückfahrwarnern und Blinklichtern ausgestattet werden, die darauf aufmerksam machen, dass ein Fahrzeug in Bewegung ist.
  • Alle Personen, die sich im jeweiligen Bereich aufhalten, sollten gut sichtbare Kleidung wie Warnwesten tragen.

Betriebliche Vorschriften

Wenn Mitarbeiter betriebliche Vorschriften nicht kennen oder nicht richtig verstehen und die Einhaltung der Vorschriften nicht durchgesetzt wird, können Unfälle die Folge sein. Beispielsweise wenn Fahrzeuge zu schnell fahren, die vorgesehenen Fahrbahnen verlassen oder wenn Personen die Fahrbahn an den falschen Stellen überqueren.

Fahrer und Fußgänger, die im Betrieb arbeiten, müssen über die Verkehrswege und die transportspezifischen Anlagen und Regeln Bescheid wissen. Neue Mitarbeiter müssen bei der Einarbeitung über die betrieblichen Verkehrsregeln informiert werden. Außerdem muss sichergestellt werden, dass Besucher und insbesondere externe Fahrer die betrieblichen Regeln kennen. Geschwindigkeitsbegrenzungen sollten an Zufahrten und auf dem Betriebsgelände ausgewiesen werden. Nutzen Sie auch Richtungspfeile und SSV-Schilder, um die Verkehrssicherheit im Betrieb zu gewährleisten.

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