by SETON Produkt Experte | 27. März 2017 | Allgemein
Drei Produkte aus dem SETON Online-Shop haben sich pünktlich zu Ostern in bunten Ostereiern versteckt. Einige Stücke Eierschale sind schon abgefallen und man kann leicht erahnen, was sich in den Eiern befindet. Hase Hoppel kennt die Produkte von SETON leider noch nicht so gut und weiß deshalb nicht um welche Produkte es sich hinter der Schale handelt. Können Sie Hoppel helfen?
by SETON Produkt Experte | 28. Februar 2017 | Allgemein, Arbeitsstätten, Brandschutz
Sicherheitskennzeichnung ist dazu da, wichtige Notfalleinrichtungen auszuschildern. Dafür muss sie stets gut sichtbar sein. Was im ersten Moment trivial klingt, stellt im Notfall eine wesentliche Anforderung dar. Etwa wenn die Beleuchtung ausfällt, müssen Rettungswege und die wichtigsten Sicherheitshinweise immer noch sichtbar sein.
by Gast Experte | 21. Februar 2017 | Allgemein
[…] Meine Werkzeugtasche für die bevorstehende DGUV V3 Prüfung packe ich am Abend zuvor anhand des Auftrags individuell mit den erforderlichen Werkzeugen, Messgeräten und Arbeitsutensilien wie Prüfplaketten für Elektro-Prüfungen etc.
by SETON Produkt Experte | 2. Februar 2017 | Allgemein, Arbeitsstätten
Die EN ISO 7010 ist die europaweit und international maßgebliche Norm zur Sicherheitskennzeichnung. Da Ihre Meinung äußerst wichtig ist, fragt SETON nach: Wie verbreitet ist die Sicherheitskennzeichnung nach EN ISO 7010? Unter allen Teilnehmern verlost SETON ein...
by SETON Produkt Experte | 16. Januar 2017 | Allgemein, Gefahrgut
Sicherheitszeichen oder Verkehrszeichen allein sind oftmals nicht ausreichend, um alle Angaben und Hinweise wiederzugeben. In Kombination mit einem individuellen Wunschtext sind der Beschilderung jedoch keine Grenzen gesetzt.
by SETON Fachnews Redaktion | 10. Januar 2017 | Allgemein, Arbeitsstätten
Die rechtlichen Grundlagen für den Transport von Gefahrgütern in Europa sind die Abkommen ADR. Hier werden alle relevanten Sachverhalte geregelt, unter anderem die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrgut. Jeder Versender und Transporteur von Gefahrgütern muss die aktuell geltenden Regelungen einhalten.
Alle zwei Jahre wird das ADR an die neuesten Erkenntnisse angepasst. Zum 01. Januar ist es wieder so weit und das neue ADR 2017 tritt in Kraft und löst damit die vorherige Version von 2015 ab. Die Übergangsfrist dauert allerdings noch bis 30. Juni 2017, d. h. bis dato dürfen die aktuellen Vorschriften des ADR 2015 uneingeschränkt weiter verwendet werden.
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