Herzinfarkt: Der Tod aus dem Nichts

Rund 47.000 Menschen starben im Jahr 2017 in Deutschland an einem Herzinfarkt. Damit ist dieses auch Myokardinfarkt genannte Ereignis eine der häufigsten krankheitsbedingten Todesursachen.

Bei rund 300.000 Herzinfarkten pro Jahr liegt die Überlebenschance statistisch bei rund 85 Prozent. Das Risiko einen Infarkt zu erleiden, steigt bei einer entsprechenden Lebensführung: Zu viel Alkohol, Rauchen, zu wenig Bewegung und ungesunde Ernährung.

Schlaganfall – oberstes Gebot ist Schnelligkeit

Ein Kollege oder eine Kollegin spricht plötzlich unverständlich, klagt über kurzfristig eingetretene starke Kopfschmerzen oder kann nicht mehr richtig stehen und laufen: Menschen mit solchen Warnzeichen müssen unverzüglich ins Krankenhaus gebracht werden, denn oft steckt ein bevorstehender Schlaganfall dahinter.
Jedes Jahr erleiden rund 200.000 Menschen in Deutschland einen Schlaganfall. Der verläuft nicht selten tödlich, denn rund 20 Prozent der Betroffenen sterben innerhalb von vier Wochen nach dem Ereignis, innerhalb eines Jahres stirbt jeder Dritte.

Ersthelfer im Betrieb: Anzahl, Anforderungen & Ausbildung

Jedes Unternehmen muss dafür sorgen, dass im Notfall Erste Hilfe geleistet werden kann. Dazu gehört auch, dass Ersthelfer benannt und ausgebildet werden. Die Ausbildung erfolgt entsprechend den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung zur Ersten Hilfe. Betriebe mit zwei bis 20 Beschäftigten müssen einen Ersthelfer bestellen. Bei mehr als 20 Mitarbeitern hängt die Mindestzahl der erforderlichen Ersthelfer von der Betriebsgröße und der Art des Betriebs ab. In Verwaltungs- und Handelsbetrieben müssen fünf Prozent der Beschäftigten zum Ersthelfer ausgebildet sein, in sonstigen Betrieben zehn Prozent der Belegschaft.

Der neue SETON Katalog – Für echte Sicherheitsexperten!

SETON präsentiert die Neuauflage des Hauptkataloges. In diesem Jahr liegt das Augenmerk auf brandneuen Produkt-Innovationen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen. Auf über 800 Seiten erwartet den Kunden eine große Auswahl an Produkten aus der Welt der Sicherheit am Arbeitsplatz.

Der diesjährige Katalog spricht wieder die Sicherheitsexperten im Betrieb an. Eine breite Auswahl an Produkten lässt keine Wünsche offen. Alles aus einer Hand! So werden Produkte der Themenbereiche Erste Hilfe, Persönliche Schutzausrüstung, Brandschutz, Sicherheitskennzeichnung, Warenlagersicherheit, Prüfplaketten, Parkplatzausstattung – um nur einige zu nennen – in den einzelnen Kapiteln präsentiert. Hilfreicher Informationstext und wichtige Eigenschaften werden erläutert, ebenso die Erfüllung relevanter Normen und Richtlinien.

Wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln: Welche Prüffristen gelten?

Die Prüfung der Arbeitsmittel ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzes. Die Beschäftigten müssen sich darauf verlassen können, dass die Anlagen, Geräte und Hilfsmittel, mit denen sie arbeiten, in Ordnung sind. Niemand will sich verletzen, weil eine Leitersprosse bricht, ein Schalter nicht tut, was er soll oder ein Gerät Stromstöße austeilt.

Die Frauenparkplatz-Klage und die Folgen danach

Die häufig anzutreffenden Schilder, die Parkplätze für Frauen anzeigen, waren im Januar Gegenstand eines Gerichtsverfahrens vor dem Verwaltungsgericht München. Hintergrund der Frauenparkplatz-Klage: ein 26-jähriger Student fühlte sich diskriminiert, als er im bayerischen Eichstätt auf der Suche nach einem Parkplatz auf so gekennzeichnete Flächen stieß und klagte gegen die Stadt. Die Parkplatzschilder waren im Blau anderer häufiger Verkehrszeichen gehalten und trugen den Zusatztext „Nur für Frauen“.

Das VG München hat das Verfahren eingestellt, nachdem sich die Beteiligten auf einen Vergleich einigten: die Stadt muss die blauen Schilder abbauen, darf aber dafür pinkfarbene wieder aufstellen. Was steckt hinter diesem skurril anmutenden Vorgang? Zunächst ganz einfach die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Behörden dürfen im öffentlichen Raum nur Verkehrszeichen benutzen, die in der StVO aufgeführt sind. Schilder für Frauenparkplätze gibt es dort nicht.